Winterdienst

Wir beginnen mit unserer Tätigkeit am 01. November und beenden diese am 31. März des Folgejahres. Bei Schnee- und Glatteis führen wir unsere Arbeiten unaufgefordert aus. Für Schäden, welche bei Schneefall oder Glatteis auftreten können, haben wir eine ausreichende Haftpflichtversicherung, abgeschlossen.